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Thema: T- Rezept privat

  1. #1
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    T- Rezept privat

    Ich möchte gerne wissen, ob die Verordnung Lenalidomid 10mg Hartkapseln , Einnahme 1- 0-0 ohne Angabe einer Menge ( 7 Stk nicht normiert, 21 Stk. = N1) ohne weitere ärtliche Ergänzung mit einer OP = N1 = 21 Stk beliefert werden kann und aufgrund der N1 Größe eindeutig ist oder zu rechtlichen Verwerfungen führt ?

    IN §2 AMVV steht zwar Menge. Bei sonstigen Verodnungen ohne Mengenangabe verfahren wir ja so, mit Abgabe der kleinsten normierten Größe ?

    Ist dieses Vorgehen auf T-Rezepte übertragbar ? In §3 AMVV steht zur Menge ja nichts. Auf welcher Rechtsnorm fußt ansonsten die Abgabe der kleinsten normierten Packung ?

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo,

    ja das haben Sie an sich richtig wieder gegeben.
    Für alle rx-AM (auch T-Rezepte) gilt die AMVV! (eine andere "Welt" sind BtM, für die eine eigene BtM-VV mit anderen / eigenen Regeln gilt).
    - Nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 ist grundsätzlich vom Arzt die Menge anzugeben
    aber der Gesetzgeber hat eine Gererellgeltung für den Fall, dass die Menge nicht angegeben sein sollte vorgesehen, die in einem solchen Fall von fehlender Menge gilt nämlich § 2 Absatz 4:
    - "(4) Fehlt bei Arzneimitteln in abgabefertigen Packungen die Angabe der Menge des verschriebenen Arzneimittels, so gilt die kleinste Packung als verschrieben."
    Da in § 3a nichts anderes hierzu geregelt ist, gilt es also m.E. auch für T-Rezepte.

    Tipp: da T-AM recht teuer sind, und sich aus AM-Lieferverträgen Zusatzpflichten als Voraussetzung zur Abrechnungsfähigkeit auf GKV-Rezepten ergeben können, empfehle ich Ihnen ochmal bei Ihrem Landes-Verband nachzufragen.
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

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  3. #3
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    Sehr geehrter Kollege Ravati !

    Vielen herzlichen Dank für die ausführliche, mein Problem genau erfassende, schnelle Antwort.

    Ich habe zwischenzeitlich mit Aufwand das Rezept ("sicherheitshalber") ergänzen lassen, musste aber auch glücklicherweise keine Diskussion mit dem Verordner führen, ob das nun absolut wirklich notwendig ist.

    Für die Zukunft bin ich nun etwas gescheiter.

  4. #4
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    7 oder 21 ?

    Nach interkollegialer Besprechung in unserem Team, blieb aber doch noch die Frage, kleinste Packung sind nun 7 oder 21 Stück im Falle des Privatrezept ?
    Der Liefervertrag für die GKV kann unberücksichtigt bleiben.
    Wir sind ja sowieso auch immer schon besorgt wegen der richtigen " 3 Kreuze", da wir auch den Privat- T- rezept-durchschlag ans T-Register schicken müssen.
    Geändert von Arndt Stütz (18.08.2022 um 20:16 Uhr)

  5. #5
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo Herr Stütz,

    so wie bei allen rx-AM. Die "kleinste" im Handel befindliche Packung gem. AMVV (bei fehlender Mengenangabe) ist NICHT vom Vorhandensein einer N-Bezeichnung anhängig. Oft ist das dann eine N1. Wenn aber wie hier eine kleinere, nicht-normierte Packung im Handel ist, dann ist diese gemeint. Also hier die 7 Stück.
    (Mein Tipp: Sie sollten in solchen Fällen eher von einer Unklarheit im Sinne von § 17 ApBetrO ausgehen und mit der Arztpraxis kläre welche Größe er denn nun möchte und ihm auch sagen, ob diese überhaupt zu Lasten der GKV abrechnungsfähi ist (bei Kassenpatienten). Ansonsten besprechen Sie halte eine Rezeptänderung.)
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

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  6. #6
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    Vielen Dank für die Antwort und klare Formulierung.

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