Ergebnis 1 bis 7 von 7

Thema: Dronabinol-Tropfen, Taxation als Abfüllung?

  1. #1
    Premium-User
    Registriert seit
    15.12.2016
    Beiträge
    3

    Dronabinol-Tropfen, Taxation als Abfüllung?

    Wir stehen vor der Herausforderung, die neuen Dronabinol-Tropfen als Abfüllung zu taxieren. Die Ausgangslösung ist die von Cantourage, die wir unverändert abfüllen.

    Leider bekommen wir viele unterschiedliche Preise, je nach Berechnungsweg heraus.
    Prokas berechnet scheinbar anders als wir manuell. Es gibt ja die Maximalsumme von 80€ und alles darüber hinaus wird entweder mit 3% oder 8,4% Aufschlag berechnet.

    Kann jemand Klarheit geben?

    Vielen Dank,
    Anne Piefel

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Christina Haamann
    Registriert seit
    22.12.2016
    Beiträge
    260
    Hallo Frau Piefel,

    ich denke Sie müssen sich an die Hilfstaxen-Anlage 10 Teil 6 "Preisbildung für Dronabinol in Zubereitungen" halten. Die von Ihnen genannten 80€ gelten für Cannabisextrakte, nicht für Dronabinol.
    Hier gilt: 90% Aufschlag bis zur maximalen Summe von 100,00€ und dann für jedes weitere Milligramm 3%.
    Da die Rechnung etwas kompliziert ist, gibt es hierfür Rechenbeispiele oder auch Rechner. Die Firma Cantourage bietet Informationen zur Abrechnung und einen Rechner auf ihrer Webseite an. Sehen Sie dort einmal in den Bereich für Apotheken (DocCheck geschützt).

    Beste Grüße
    Christina Haamann
    Apothekerin bei der pharma4u GmbH

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  3. #3
    Premium-User
    Registriert seit
    26.03.2016
    Beiträge
    2
    Hallo zusammen,

    wir haben auch nicht geschafft die Dronabinol - Tropfen als Abfüllung zu taxieren. Für Dronabinol-Zubereitungen wird die Sonder-PZN 06460748 verwendet.....was für eine PZN sollen wir für eine Dronabinol-Abfüllung verwenden ? ich finde in Rezepturen -Program entweder Dronabinol - Zubereitungen oder Cannabis Extrakt -Abfüllung ..welche ist denn richtig ? Hilfeeee

    Vielen Dank,
    Elena Cucu

  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Christina Haamann
    Registriert seit
    22.12.2016
    Beiträge
    260
    Hallo nochmal,

    in der Tat ist es bisschen verwirrend und ich bin nun auch unsicher. Ich denke man müsste eigentlich das ganze als Zubereitung berechnen (wie aus Einzelbestandteilen hergestellt), obwohl Sie es ja nur abfüllen, da Sie die Zubereitung bereits fertig einkaufen Es ist ja definitiv eine Dronabinol-Zubereitung und kein Cannabisextrakt.

    Um sicher zu gehen, empfehle ich Ihnen beim zuständigen Apothekerverband nachzufragen. Ich würde meinen, dass Sie nicht die einzigen Apotheken sind, die hier vor dem gleichen Problem stehen und es bereits öfter solche Nachfragen gab.

    Falls Sie von dieser Seite etwas in Erfahrung bringen, würden wir uns über eine Rückmeldung hier im Forum freuen.

    Beste Grüße
    Christina Haamann
    Apothekerin bei der pharma4u GmbH

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  5. #5
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
    Registriert seit
    15.12.2010
    Beiträge
    322
    Hallo zusammen,

    Dronabinol ist in der Hilfstaxe nicht zur Abrechnung als unverarbeitete Abgabe vorgesehen. Selbst die Dronabinol Kits müssen sie ja noch entsprechend aufbereiten. Daher wurden hier auch keine gesonderten Abrechnungsvorgaben in der Hilfstaxe aufgenommen.
    Aber Frau Haamann hat recht, es wäre interessant, was der LAV dazu sagt, denn bei der Festlegung der neuen Preise für Cannabis in der Hilfstaxe wurde das Thema von den Softwarehäusern beim DAV angefragt, aber von diesem als nicht relevant verworfen.

    Viele Grüße
    Elke Schröder
    Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  6. #6
    Premium-User
    Registriert seit
    26.03.2016
    Beiträge
    2
    Hallo nochmal,
    also laut HAV ist es auf jeden Fall keine Cannabisextrakt Abfüllung, sondern eben Dronabinol. Entweder man taxiert es dann als Dronabinol zubereitung oder einfach als normale Abfüllung. Leider gibt es wohl noch keine klare Regelung und man müsste warten wie die Krankenkassen reagieren..

    Liebe Grüße und vielen Dank!

  7. #7
    Premium-User
    Registriert seit
    31.03.2013
    Beiträge
    59
    Hallo zusammen,

    wir möchten jetzt auch die Dronabinol-Tropfen abfüllen. Wir sind uns auch unsicher bezüglich der Taxation. Beim Deutschen Apothekenportal gibt es eine Arbeitshilfe "Taxierung von Cannabis-Arzneimitteln.

    https://www.deutschesapothekenportal...shilfe_116.pdf

    Bei Punkt 6 gibt es Hinweise zu Dronabinol Tropfen. Wenn ich es richtig verstehe, nutzt man für die Tropfen die Abfüllungs-PZN. Aber wir haben auch Angst vor einer Retaxation und taxieren wahrscheinlich klassisch als Dronabinol-Zubereitung.
    Oder weiß man diesbezüglich mittlerweile mehr?

    Liebe Grüße

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •