Hallo zusammen!
Meine Frage lautet: Darf man das Karminativum Sab Simplex zu Lasten der GKV abgeben bei einem Erwachsenen? Finde in den Arzneimittelrichtlinien gesetzlich keine Ausnahmen, nur unter Wirtschaftlichkeitsgebot als Ausnahme zur Anwendung als Antidot oder als gasbindendes Mittel für diagnostische Maßnahmen. Wir können in der Apotheke die Indikation nicht prüfen, allerdings soll der Patient es wohl häufiger verordnet bekommen was nicht auf eine Anwendung als Antidot o.ä. hinweist. Was also tun?
Vielen Dank für die Antworten.
mfg
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