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Thema: Sab Simplex auf Kassenrezept für Erwachsene

  1. #1
    Premium-User Avatar von normanr
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    Sab Simplex auf Kassenrezept für Erwachsene

    Hallo zusammen!

    Meine Frage lautet: Darf man das Karminativum Sab Simplex zu Lasten der GKV abgeben bei einem Erwachsenen? Finde in den Arzneimittelrichtlinien gesetzlich keine Ausnahmen, nur unter Wirtschaftlichkeitsgebot als Ausnahme zur Anwendung als Antidot oder als gasbindendes Mittel für diagnostische Maßnahmen. Wir können in der Apotheke die Indikation nicht prüfen, allerdings soll der Patient es wohl häufiger verordnet bekommen was nicht auf eine Anwendung als Antidot o.ä. hinweist. Was also tun?
    Vielen Dank für die Antworten.
    mfg

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo "Normanr",

    laut Arzneimittelrichtlinien Anlage III gibt es für Carminativa Verordnungsvorgaben (Verordnung nur für Säuglinge und Kleinkinder).
    Zitat AMR "Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist, von der genannten Ausnahme abgesehen, eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich".
    Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Sab Simplex für Erwachsenen nicht verordnungsfähig ist.
    MfG
    Elke Schröder
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  3. #3
    Moderatorin Avatar von Maike Noah
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    Hallo normanr,
    Zitat Zitat von normanr Beitrag anzeigen
    Darf man das Karminativum Sab Simplex zu Lasten der GKV abgeben bei einem Erwachsenen?
    Habe das soeben mal mit dem Kassenprogramm nachgespielt.

    Bei den Kautabletten kann ich ein ganz klares nein aussprechen. Diese sind nur für Kinder bis 12 Jahren sowie bei Entwicklungsstörungen bis zum 18. Lebensjahr erstattungsfähig (letzteres müssen Sie nicht überprüfen; wenn also einem 17-jährigen Kautabletten auf Rezept verordnet werden, können Sie diese zu Lasten der GKV abgeben).

    Bei der Suspension geht bei unserem Kassenprogramm das Fenster "Erstattungsfähigkeit prüfen" auf. Für Erwachsene ist die Suspension dann erstattungsfähig, wenn sie im Rahmen bestimmter Indikationen (z.B. wie Sie sagen als Antidot bei aktuen Vergiftungen ) verordnet wird. Da Sie diese Indikation nicht überprüfen müssen und der Arzt diese auch nicht auf dem Rezept vermerken muss, ist Sab simplex Suspension zu Lasten der Kasse abgebbar!

    Mit besten Grüßen
    Maike Noah
    Maike Noah, Apothekerin

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  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo zusammen,

    vor kurzem war ein ganz interessanter Artikel dazu (ich weiß leider nicht mehr ob in PZ oder DAZ), dass früher die Verordnungsfähigkeit nicht explizit die Erstattungsfähigkeit durch die Kassen eingeschlossen hat. Nur was in den Anlagen der Lieferverträge aufgenommen war, war erstattungsfähig. In dem Artikel wurde darauf verwiesen, dass dies mittlerweile überholt ist und die Anlage der verordnungsfähigen Artikeln auch erstattungsfähig ist. Dabei ist die Apotheke wie Frau Noah schon schreibt, nicht verpflichtet, die Indikationen zu prüfen. Es bleibt demnach im Ermessen der Apotheke, ob sie in einem erkennbaren Fall Rücksprache mit dem Arzt hält.

    Viele Grüße
    Elke Schröder
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