Guten Tag,

ich habe eine Frage bezüglich Importen. Ich habe verstanden, dass jemand, der gewerbsmäßig aus Drittländern importieren möchte, zum einen eine Einfuhrerlaubnis nach §72 und Zertifikate nach § 72a benötigt. Bei Einfuhrerlaubisinhabern handelt es sich hierbei auch zu meist um pharmazeutische Unternehmen (aufgrund der günstigeren Herstellungspreisen in Drittstaaten).

Und wir, als Apotheker, brauchen hingegen keine Einfuhrerlaubnis, wenn wir auf Kundenwunsch (unter den festgeschrieben Bedingungen in §73bAbs. 3) ein Medikament bestellen.

Meine Frage ist: Benötigt die Firma, die ich beauftrage, mir das AM aus einem Drittstaat zu besorgen, dann eine Einfuhrerlaubnis?
Mich verwirrt nämlich das Konzept Ilapo. Sie geben auf der Webseite an, eine GH-erlaubnis und GMP-Zertifikate zu besitzen, aber nicht explizit eine Einfuhrerlaubnis. Zudem irritert mich, dass ich (die Apotheke) bei der Einfuhr dann als Importeur zähle und die von mir beauftragte Firma nur als verlängerter Arm zählt. Ich hafte ja nun auch für die Qualität der Ware.

Danke für eine Antwort!