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Thema: Ärztlicher Eigenbedarf

  1. #1
    Premium-User
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    Ärztlicher Eigenbedarf

    Was zählt alles zum Eigenbedarf des Arztes? Darf er z.B. auch für seine Nachbarin oder eine Patientin Medikamente in der Apotheke verlangen (wenn ein entsprechender Arztausweis ihn dazu berechtigt)?
    Gibt es für den Arzt auch die Möglichkeit, zu bestimmen, dass man seinem Familienmitglied (welches kein Arzt ist) jeden Monat eine Packung Zolpidem etc. aushändigen darf? Hat man dann Kontrahierungszwang bei dieser ungewöhnlichen Forderung?

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    Hallo Frau Paulig.

    1) Eigenbedarf ist streng genommen nur für den Arzt selber! Für alle anderen Personen muss der Arzt ein Rezept ausstellen
    2) Der Kontrahierungszwang gilt grundsätzlich nur eingeschränkt! Nach §17 Abs.5 ApBetrO ist folgendes zu beachten: Enthält eine Verschreibung einen für den Abgebenden erkennbaren Irrtum, ist sie nicht lesbar oder ergeben sich sonstige Bedenken, so darf das Arzneimittel nicht abgegeben werden, bevor die Unklarheit beseitigt ist.
    3) Noch wichtiger, besonders für den von Ihnen geschilderten Fall, ist §17 Abs. 8: Das pharmazeutische Personal hat einem erkennbaren Arzneimittelmißbrauch in geeigneter Weise entgegenzutreten. Bei begründetem Verdacht auf Missbrauch ist die Abgabe zu verweigern. Was die "geeignete Weise" ist bestimmen Sie. Das geht reicht von "Abgabe verweigern" bis hin zur Meldung des Arztes bei der Ärztekammer.
    4) In Ihrem Fall könnte durchaus ein Missbrauch vorliegen. Lassen Sie sich unbedingt Rezepte ausstellen und prüfen Sie genau, ob Sie die Abgabe nicht besser verweigern. Für Zolpidem sollte übrigens die Anwendung nach der FI im Allgemeinen nur wenige Tage bis zu 2 Wochen betragen und, einschließlich der schrittweisen Absetzphase, 4 Wochen nicht übersteigen. D.h. hier liegt sogar ein "off-label-use" vor, für den der Arzt haftet! Daher sollten Sie auch die Abgabe intern dokumentieren.

    Beste Grüße.
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
    Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
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