Sehr geehrtes Forum,
Die Dokumentation von Medizinprodukten ist mir relativ unklar. Im Medizinbuch gehören nur Sachen, die wir selber in der Apotheke bedienen-Blutdruckmessgeräte Blutzuckermessgeräte.
Wie sieht es mit dem Verkauf von Blutzuckermessgeräte?
Muss ich alle Geräte im Medizinbuch oder in Bestandsverzeichnis eintragen? Zum Beispiel Blutzuckermessgeräte.
Muss ich bei Verkauf die Einweisung dokumentieren? Brauche ich eine Bestätigung von dem Kunden?
Wenn ein Blutzuckermessgerät oder Paribaoy auf einem gesetzlichen oder privaten Rezept stehet, muss ich dann Seriennummer etc dokumentieren? Muss die Dokumentation bei Wareneingang oder bei der Abgabe erfolgen?
Muss ich zusätzlich Einweisung dokumentiren und wie genau? Muss der Kunde die Einweisung schriftlich bestätigen?
Wie sieht es mit den Geräten zum Ausleihen? Ist nur Bestandsverzeichnis notwendig oder auch eine Eintragung im Medizinproduktenbuch? Es gab schonmal ähnliche Frage im Forum, aber ich wollte zusätzilche Fragen stellen und es gab neue Änderungen.
Mit freundlichen Grüßen!
Valchev