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Thema: Verwendbarkeit von Ausgangsstoffen

  1. #1
    Premium-User
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    12

    Verwendbarkeit von Ausgangsstoffen

    Hallo an Alle,

    sind Ausgangsstoffe bis zum letzten Tag des Verfalls für die Rezeptur verwendbar und verlängert sich dadurch ihre Haltbarkeit?

    Konkret geht es um ein Angebot von Cannabisblüten kurz vor Verfall.
    Lt. Aussage des Händlers "ein Geschenk des Himmels", da man diese nach Verarbeitung in einer Rezeptur (NRF 22.12) eine Haltbarkeit für 6 Monate gegeben könnte....
    Ist das so korrekt?
    Sind Ausgangsstoffe generell so möglicherweise länger haltbar?

    Grüße
    Sascha Sobieraj

  2. #2
    Premium-User
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    07.12.2015
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    1
    Wir haben auch Cannabis Extrakt erhalten, dieser war auch nur noch kurz haltbar, laut Hersteller aber bedenkenlos für die Rezeptur weiter haltbar. Fanden wir auch fraglich. Würde uns auch interessieren!

    LG

  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Christina Haamann
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    Guten Morgen Zusammen,

    tatsächlich ist es so definiert, dass der Ausgangsstoff zum Zeitpunkt der Herstellung noch verwendbar sein muss. Unabhängig davon, was für eine Aufbrauchfrist bzw. Laufzeit die Rezeptur dann haben wird.
    Daher ja, Sie können den Ausgangsstoff der morgen verfällt, heute noch verwenden und der Rezeptur z.B. eine Laufzeit von 6 Monaten geben.
    Siehe auch DAC/NRF Kap.I.4.4 sowie in diesem Forumsbeitrag

    Beste Grüße,
    Christina Haamann
    Geändert von Christina Haamann (02.05.2022 um 10:46 Uhr)
    Apothekerin bei der pharma4u GmbH

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