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Thema: Ausfuhr OTC Ukraine?

  1. #1
    Premium-User
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    Ausfuhr OTC Ukraine?

    Das Thema häuft sich gerade bei uns. Immer mehr Kunden wollen große Mengen apothekenpflichtige AM kaufen (z.B. 100x IBU 400 20St). Wir raten ab und empfehlen Geldspenden an AoG oder ähnliche Organisationen.

    Wir gehen nämlich davon aus, dass es für privat verboten ist, alles was den persönlichen Bedarf für eine Person überschreitet ins Ausland zu verbringen. (bestimmte Großhändler haben ja die erforderlichen Ein-/Ausfuhrlizenzen).

    Könnten Sie bitte die entsprechenden Gesetze nennen, die unsere „Meinung“ stützen?

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo,

    im Grunde haben sie recht. Solche "Großlieferungen" sind normalerweise als Berufsmäßig oder gewerblich anzusehen und damit GH-Erlaubnispflichtig.
    Selbst eine Apotheke bräuchte für das Liefern ins Ausland im großen Maßstab selbst hierfür eine (zusätzliche) GH-Erlaubnis (machen Apotheken haben die übrigens genau zu diesem Zweck. z.B. oft dann wenn der Inhaber ursprünglich aus einem anderen Staat kommt und mit diesem Handel treibt).

    UKRAINE-Krieg, Hilfslieferungen: Hier handelt es sich jedoch m.E. NICHT um berufsmäßige oder gewerbsmäßige Zwecke. Jdenfalls dann nicht, wenn die Lieferung der Waren "humanitär" und ehrenamtlich unter privatem / persönlichen Einsatz erfolgt, um zu "helfen" (nicht um die Gusten der Stunde zu mißbrauchen um dort aufgrund des AM-Mangels ordentlich Geschäfte zu machen). Die Zweckbestimmung ist also hier m.E. entscheidend.

    Wäre interessant zu erfahren was die Rechtabt. der Apothekerkammer dazu sagt. Haben Sie dort auch schon angefragt...?
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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  3. #3
    Premium-User
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    Hallo Herr Dr. Ravati,

    vielen Dank für Ihre Antwort und Ihre Einschätzung.
    Nein, solche Nachfragen versuche ich wenn immer möglich zu vermeiden (- da zeitaufwändig).

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