Was zählt alles zum Eigenbedarf des Arztes? Darf er z.B. auch für seine Nachbarin oder eine Patientin Medikamente in der Apotheke verlangen (wenn ein entsprechender Arztausweis ihn dazu berechtigt)?
Gibt es für den Arzt auch die Möglichkeit, zu bestimmen, dass man seinem Familienmitglied (welches kein Arzt ist) jeden Monat eine Packung Zolpidem etc. aushändigen darf? Hat man dann Kontrahierungszwang bei dieser ungewöhnlichen Forderung?