Ich habe mal eine Frage. Die Rezeptur ist eine NRF Rezeptur mit einem verschreibungspflichtigen Wirkstoff und ich bin der Meinung, dass diese Rezeptur ganz normal über Rezept abgerechnet werden kann. Auf meiner neuen Arbeitsstelle wurde mir jetzt aber gesagt, dass das nur noch über Privatrezept abgerechnet werden kann. Was ist jetzt richtig. Kann mir jemand dazu Auskunft geben?
Danke