Hallo Frau Berger,

die Regelungen, ob ein ein Stoff verordnungsfähig ist oder nicht, findet man in den Anlagen I+III der Arzneimittelrichtlinien. Meist kommt es auf die Indikation an.
Mir selber ist es nicht bekannt, dass die Hydrophile Diltiazemhydrochlorid Creme 2% nur noch auf Privatrezept verordnet werden darf. Ich habe jetzt aber auf die schnelle auch nichts konkretes gefunden.

Ich würde Ihnen empfehlen eine Anfrage an die Arzneimittelinformationsstelle Ihrer zuständigen Apothekerkammer zu stellen.
Und wenn Sie ein Kassenrezept mit dieser Verordnung vorliegen haben, würde ich das mit der entsprechenden Kasse abklären. Dann gehen Sie sicher, ob die Verordnung bezahlt wird oder nicht.

Beste Grüße
Susanne Ulmer