Hallo,

ab 1.1.22 darf man ja keine Plastiktüten mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometer abgeben.

Aber wie verhält es sich z.B. mit den „Zipper“-Beuteln, in denen man z.B. einzelne Spritzen eintütet. Die dürften ja eine Wandstärke in diesem Bereich haben.

Sind von dem Verbot also nur Tüten mit Henkeln oder auch sozusagen „Sekundärverpackungen“ (um die Sterilität zu erhalten etc.) erfasst?

Vielen Dank.
Viele Grüße
Christoph Zerlik