Hallo,

unser Software-Haus hat uns informiert, dass ab 1.1.22 für Apotheken eine Mitwirkungspflicht besteht beim Erfassen der FAM-Chargen (,damit Krankenkassen bei Rückrufen Ansprüche gegenüber den Herstellern geltend machen können).

Beim „LAV aktuell“ ist mir bisher keine derartige Meldung aufgefallen, deshalb meine Fragen:

Ist das wirklich so eine richtige Pflicht, müssen wir im Wareneingang verifizieren?
Und gilt der 1.1.22? Weil das hängt ja irgendwie auch am E-Rezept und das ist ja verschoben.

Vielen Dank.
Viele Grüße
Christoph Zerlik