Guten Tag,
können Sie mir bitte kurz erklären, was zur "Regelversorgung" gehört? Der Botendienst soll ja neuerdings dazugehören. Was gehört noch dazu? In welchen Gesetzen kann ich Informationen dazu finden?
Vielen Dank!
Guten Tag,
können Sie mir bitte kurz erklären, was zur "Regelversorgung" gehört? Der Botendienst soll ja neuerdings dazugehören. Was gehört noch dazu? In welchen Gesetzen kann ich Informationen dazu finden?
Vielen Dank!
Hallo Frau Reuter.
Also "Regelversorgung" ist ein Begriff, der in § 56 SGB V vorkommt. Da geht es allerdings um Zahnersatz. Wenn Sie die "Regelversorgung" der Apotheke meinen, dann ist damit gemeint, dass die Apotheke einen öffentlichen Versorgungsauftrag hat (§1 Apothekengesetz) und die Bevölkerung ordnungsgemäß mit Arzneimitteln versorgen muss. Das wäre umgangssprachlich die "Regelversorgung".
Der Botendienst der Apotheke ist seit einiger Zeit als "Regelfall" und nicht wie vorher eine erlaubte Ausnahme im "Einzelfall" erlaubt.
Beste Grüße.
Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
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