Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: Einfuhr

  1. #1
    Premium-User
    Registriert seit
    01.11.2021
    Beiträge
    3

    Einfuhr

    Hallo,

    in Paragraph 72 AMG wird unter anderem aufgezählt, dass für die Einfuhr von Wirkstoffen menschlicher,tierischer und mikrobieller Herkunft die Einfuhrererlaubis benötigt wird. Was ist dann mit chemischen Wirkstoffen?

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
    Registriert seit
    04.12.2015
    Ort
    Bonn
    Beiträge
    299
    Hallo Herr Hoppen,

    wer chemische Wirkstoffe nach §72 AMG aus einem Drittstaat einführt, benötige in der Tat keine Einfuhrerlaubnis. Wenn die chemischen Wirkstoffe für die Verwendung von Human-FAM gedacht sind, werden aber bei der Einfuhr Zertifikate zum Bescheinigen der ordnungsgemäßen Qualität (z.B. GMP-konforme Herstellung) nach §72a AMG benötigt.

    Beste Grüße.
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
    Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •