Hallo,
in Paragraph 72 AMG wird unter anderem aufgezählt, dass für die Einfuhr von Wirkstoffen menschlicher,tierischer und mikrobieller Herkunft die Einfuhrererlaubis benötigt wird. Was ist dann mit chemischen Wirkstoffen?
Hallo,
in Paragraph 72 AMG wird unter anderem aufgezählt, dass für die Einfuhr von Wirkstoffen menschlicher,tierischer und mikrobieller Herkunft die Einfuhrererlaubis benötigt wird. Was ist dann mit chemischen Wirkstoffen?
Hallo Herr Hoppen,
wer chemische Wirkstoffe nach §72 AMG aus einem Drittstaat einführt, benötige in der Tat keine Einfuhrerlaubnis. Wenn die chemischen Wirkstoffe für die Verwendung von Human-FAM gedacht sind, werden aber bei der Einfuhr Zertifikate zum Bescheinigen der ordnungsgemäßen Qualität (z.B. GMP-konforme Herstellung) nach §72a AMG benötigt.
Beste Grüße.
Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
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