Guten Abend Herr Walter,

es gibt dazu einen Eintrag auf der Seite der Adexa und auch Informationen auf der Seite der ABDA.
Es gibt einen Zuschuss über 449€, den der Apothekenleiter einmalig für seine Angestellten beantragen konnte. Für Angestellte, die nach dem Stichtag (01.07.2021) eingestellt wurden und keine Berufsanfänger sind, erhält der Apothekenleiter keinen Zuschuss mehr.
Sie können in diesem Fall mit Ihrem Arbeitgeber über eine Kostenübernahme verhandeln und aber auch die Kosten selbst in der Steuererklärung zumindest als Werbungskosten angeben.

Ggf. fragen Sie auch bei Ihrem zuständigen Landesapothekerverband nach.

Beste Grüße
Christina Haamann