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Thema: Erstattung HBA

  1. #1
    Premium-User
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    Erstattung HBA

    Welche Kosten muss der Arbeitgeber vom HBA erstatten?
    Wann und wie ist der Erstattungsbetrag auszuzahlen (einmalig, über mehrere Jahre...)?
    Kann die Mehrwertsteuer rückerstattet werden?

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Christina Haamann
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    Guten Abend Herr Walter,

    es gibt dazu einen Eintrag auf der Seite der Adexa und auch Informationen auf der Seite der ABDA.
    Es gibt einen Zuschuss über 449€, den der Apothekenleiter einmalig für seine Angestellten beantragen konnte. Für Angestellte, die nach dem Stichtag (01.07.2021) eingestellt wurden und keine Berufsanfänger sind, erhält der Apothekenleiter keinen Zuschuss mehr.
    Sie können in diesem Fall mit Ihrem Arbeitgeber über eine Kostenübernahme verhandeln und aber auch die Kosten selbst in der Steuererklärung zumindest als Werbungskosten angeben.

    Ggf. fragen Sie auch bei Ihrem zuständigen Landesapothekerverband nach.

    Beste Grüße
    Christina Haamann
    Apothekerin bei der pharma4u GmbH

    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Christina Haamann
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    Nachtrag:
    Die Kosten des HBA von 534 Euro sind inkl. MwSt (Brutto), der Erstattungsbetrag von 449€ ohne MwSt. (Netto)
    Apothekerin bei der pharma4u GmbH

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  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    Sehr geehrter Herr Walter,

    vielen Dank für Ihre Anfragen.

    Die Kosten des HBA sind grundsätzlich vom Arbeitnehmer zu tragen. Da der Arbeitgeber ein ganz überwiegend betriebliches Interesse daran hat, dass ein Arbeitnehmer den HBA besitzt, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit die Kosten hierfür zu tragen, da es sich um Arbeitsmittel handelt.

    Die Erstattung der Kosten für den HBA können monatlich, oder optional auch einmalig übernommen werden, wenn der Arbeitgeber hiermit einverstanden ist. Die Erstattung der Kosten darf nicht über die Gehaltsabrechnung oder als Sonderzahlung erfolgen. Darüber hinaus benötigt der Arbeitgeber die Rechnungskopie des Heilberufsausweises. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten des HBA, so besteht für den Arbeitnehmer nicht mehr die Möglichkeit in der Einkommensteuererklärung die Kosten als Werbungskostenabzug geltend zu machen.

    Ob die Mehrwertsteuer ebenfalls erstattet werden kann, können wir aus arbeitsrechtlicher Sicht nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich hier an einen Steuerberater.

    Ich hoffe wir konnten Ihnen weiterhelfen.

    Viele Grüße
    Martin Hassel
    Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
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