Guten Tag,

Wenn man eine Chemikalie hat, die man einem Kunden abgeben möchte z.B. Aluminiumchlorid, die weder unter Anlage 1 noch unter Anlage 2 der Chemikalienverbotsverordnung fällt. Darf ich diese dann bei Caelo bestellen, umetikettieren nach §4 der Chemikalienverbotsverordnung und abgeben? Oder muss ich noch sonstige Regeln beachten?

Und wie erkenne ich denn, ob eine Chemikalie (weder in Anlage 1 noch Anlage 2 noch unterliegt sie dem Grundstoffüberwachungsgesetz) die ich über den Großhandel beziehe zur Abgabe an den Endverbraucher geeignet ist oder nicht? Muss ich nur die Kennzeichnung überprüfen oder gibt es noch weitere Regeln die ich beachten muss?

Viele Grüße