Hallo!
Kurze schnelle Frage: Muss ich eine Rezeptur mit "kortisonhaltig" kennzeichnen? (§?)
Defekturen/FAM nicht, oder? Was, wenn der Arzt aus Compliance-Gründen dies nicht möchte?
Herzlichen Dank!
C.Schmitz
Hallo!
Kurze schnelle Frage: Muss ich eine Rezeptur mit "kortisonhaltig" kennzeichnen? (§?)
Defekturen/FAM nicht, oder? Was, wenn der Arzt aus Compliance-Gründen dies nicht möchte?
Herzlichen Dank!
C.Schmitz
Liebe Frau Schmitz,
kurze Frage kurze Antwort: NEIN!
Die Bezeichnung "kortisonhaltig" wird an verschiedenen Stellen der Literatur aus Verbraucherschutzgründen EMPFOHLEN ist aber nicht rechtsverbindlich vorgeschrieben.
Ich persönlich würde von einer standart-Beschriftung "kortisonhaltig" eher abraten - eben aus Complinace-Gründen.
Viele Grüße
Alexander Ravati
Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,
Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter. Für eine offizielle Auskunft wenden Sie sich bitte stets an die für Sie zuständige Kammer bzw. Überwachungsbehörde
Guten Morgen!
Das war mir bisher nicht bewusst,da wir in unserer Apotheke immer die cortisonhaltigen Rezepturen mit cortisonhaltig beschriften!
Um Welchen § der Apothekenbetriebsordnung handelt es sich da denn?
Mach bald mein 3.Stex und daher die Frage:-)
Um keinen § da es nicht in der Apothekenbetriebsordnung vorgeschrieben ist Wenn es dort stehen würde dann wohl $14 kennzeichnung
..genau! Es gibt eben keine allgemein rechtsverbindliche Norm hierfür! v.a. nicht in der ApoBertO.
Ich rate aus Compliance-Gründen eher von einer unreflektierten Standard-Kennzeichnung "kortisonhaltig" ab!
Dr. Alexander Ravati
Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,
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Ja das hört sich doch gut an..vlt kann man das ja für 3.Stex gebrauchen:-)
Schöne Woche noch!!
Guten Abend,
puh, das find ich jetzt aber doof
In der Apotheke, in der ich arbeite, machen wir das immer so, dass wir "kortisonhaltig" drauf schreiben (haben dafür auch Etiketten).
Ich finde es persönlich auch wichtig, dass der Kunde weiß, was drin ist. Warum sollte man das verschweigen? Klar, Compliancegründe, hab ich gelesen, aber ist das nicht unfair? Schürt man mit einem solchen Verhalten nicht gerade die Cortison-Angst??
Martina Rude, PTA
Hallo Frau Rude,
da kann ich Sie schon verstehen, aber letztlich ist dies Ihre Entscheidung. Die Kennzeichnung "Kortisonhaltig" ist ja nicht verboten. Sie sind gemäß § 10 AMG berechtigt, geeigente Hinweise anzubringen. Ich habe es nur NICHT empfohlen. In meinen Augen ist die Bezeichnung auch fachlich nicht präzise, da Kortison der Name für einen Stoff und nicht für eine Gruppe von Stoffen ist. Sie schreiben ja auch nicht drauf "Penicillinhaltig", wenn Sie ein Antibiotikum in eine Rezeptur einarbeiten, nur weil nachweislich(!) über 50 % der Laien denkt, der Begriff "Penicilline" sein ein Oberbegriff für alle Antibiotika! Ich bleibe dabei: Eine unreflektierte Kennzeichnung "kortisonhaltig" für alle Rezepturen in denen Kortikoide enthalten sind, für NICHT empfehlenswert.
Mit besten Grüßen
Dr. Alexander Ravati
Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,
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