Hallo,

ich wollte einmal nachfragen, wo genau geregelt ist, dass Ärzte nur in ihrem Indikationsgebiet verschreiben dürfen? Das wird immer in der Apotheke gesagt, aber ich habe es in der AMVV nicht gefunden. Und zum anderen wurde mir im PJ gesagt, die Ärzte dürfen sich für den Eigenbedarf nur das holen, was in ihr Indikationsgebiet fällt. In der AMVV Pargraph 4 Abs.2 geht das nicht so deutlich hervor.

Meine zwei anderen Fragen beziehen sich auf die Krankenhausapotheke:

1) Wieso kommen bei den BtM-Anforderungsscheine Teil 1 und 2 erstmal in die Apotheke? Teil 2 könnte doch direkt auf Station bleiben?
2) Brauchen KH-Apotheken für die Zytostatika-Herstellung eine Herstellungserlaubnis gemäß AMG Paragraph 13? Denn ich habe mir gedacht, dass das ja eigentlich unter den KH-üblichen Betrieb fällt.

Liebe Grüße
Jonathan Hoppen