Guten Abend,
darf ein Arzt sich für den Eigenbedarf ein BtM-Rezept ausstellen bzw. auch eine Notfall-Verordnung, welcher er später ein BtM-Rezept, natürlich mit "N" gekennzeichnet, nachreicht?
In der AMVV findet sich unter §4 eine Aussage bezüglich des Eigenbedarfs von Ärzten mit verschreibungspflichtigen AM, in der BtMVV konnte ich diese nicht finden.
Lesezeichen