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Thema: BtM für den Eigenbedarf

  1. #1
    Premium-User
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    BtM für den Eigenbedarf

    Guten Abend,

    darf ein Arzt sich für den Eigenbedarf ein BtM-Rezept ausstellen bzw. auch eine Notfall-Verordnung, welcher er später ein BtM-Rezept, natürlich mit "N" gekennzeichnet, nachreicht?

    In der AMVV findet sich unter §4 eine Aussage bezüglich des Eigenbedarfs von Ärzten mit verschreibungspflichtigen AM, in der BtMVV konnte ich diese nicht finden.

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    1.327
    Guten Abend,

    Ja, darf er! :-)
    Wichtig ist das etwas SCHRIFTLICHES vorliegt und zwar
    BtN-Rezept (korrekt ausgefüllt) ODER
    Nofallverschreibung (hier besonders auf korrektes Ausfüllen gem. BtMVV und eben NICHT der AMVerschreibV! achten)
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

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