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Thema: Defekturarzneimittel ohne Rezept abgeben

  1. #1
    Premium-User
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    Defekturarzneimittel ohne Rezept abgeben

    Angenommen, ich habe eine nachweislich häufige Verschreibung zu einer Rezeptur, die es in der Zusammensetzung nicht als FAM gibt und die keine verschreibungspflichtigen Stoffe für eine plausible Indikation enthält. Dürfte ich diese im Voraus hergestellten Defektur-AM auch Kunden anbieten, die dafür keine Verschreibung haben? Die Definitionen schließen das ja theoretisch nicht aus, welches Gesetz würde mir das verbieten?

  2. #2
    Frau Knecht,

    da haben Sie recht. Aufgrund der nachweislich häufigen Verschreibung stellen Sie das Defektur-AM (Fertig-AM) her. Sie können das AM auch an Personen abgeben, die es nicht von dem verordnenden Arzt verschrieben bekommen haben.
    Ich denke mal, dass Ihre Frage rein theoretischer Art ist. Wenn das AM "keine plausible Indikation" hat, sollte es aber auch kein reines Pflegemittel sein, denn dann wären wir ja bei den Kosmetika angekommen. Da hätten wir ja wieder eine völlig andere Rechtslage.

    Beste Grüße
    H.-U. Thielmann

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