Angenommen, ich habe eine nachweislich häufige Verschreibung zu einer Rezeptur, die es in der Zusammensetzung nicht als FAM gibt und die keine verschreibungspflichtigen Stoffe für eine plausible Indikation enthält. Dürfte ich diese im Voraus hergestellten Defektur-AM auch Kunden anbieten, die dafür keine Verschreibung haben? Die Definitionen schließen das ja theoretisch nicht aus, welches Gesetz würde mir das verbieten?