Guten Tag,

dürfen Defekturen nur mit ausführlicher Packungsbeilage, wie in §11AMG beschrieben, in den Verkehr gebracht werden? Wie verhält es sich in einer Krankenhausapotheke, in der ja oft viele Defekturen für bestimmte Stationen hergestellt werden?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen
Katharina Reuter