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Thema: Dokumentation des Erwerbs und der Abgabe von PEI-AM

  1. #1
    Premium-User
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    Dokumentation des Erwerbs und der Abgabe von PEI-AM

    Guten Tag,

    laut §17 ApBetrO hat man eine Dokumentationspflicht beim Erwerb und der Abgabe von Blutzubereitungen, Sera aus menschlichem Blut, Gewebe und Hämophilie-AM.
    Aus welchem Grund ist es bei diesen AM wichtig, auch das Geburtsdatum des Patienten zu dokumentieren? Bei anderen Dokumentationen (z.B. Erwerb und Abgabe teratogene AM, Import-AM, etc.) ist das Geburtsdatum nicht dokumentationspflichtig.

    Vielen Dank im Voraus!

    Carolin Schwarz

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    Hallo Frau Schwarz,

    interessante Frage.
    Bei den Blutzubereitungen steht in §17 ApBetrO - im ggs. zu den anderen AM die aufgezeichnet werden müssen - zum Zwecke der Rückverfolgung .
    Ohne es genau zu wissen vermute ich, dass es bei der Rückverfolgbarkeit darum gehen könnte, dass in den PEI-AM ggf. Erreger (Erkrankungen) enthalten sein können, die man heute noch gar nicht kennt oder die erst in vielen Jahren ausbrechen können. Daher das Geburtsdatum des Patienten, um im Fall einer notwendigen Kontaktaufnahme die Person leichter aufzufinden.

    Beste Grüße.
    Geändert von Lars Frohn (28.10.2021 um 14:04 Uhr)
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
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