Guten Tag,

laut §17 ApBetrO hat man eine Dokumentationspflicht beim Erwerb und der Abgabe von Blutzubereitungen, Sera aus menschlichem Blut, Gewebe und Hämophilie-AM.
Aus welchem Grund ist es bei diesen AM wichtig, auch das Geburtsdatum des Patienten zu dokumentieren? Bei anderen Dokumentationen (z.B. Erwerb und Abgabe teratogene AM, Import-AM, etc.) ist das Geburtsdatum nicht dokumentationspflichtig.

Vielen Dank im Voraus!

Carolin Schwarz