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Dokumentation des Erwerbs und der Abgabe von PEI-AM
Guten Tag,
laut §17 ApBetrO hat man eine Dokumentationspflicht beim Erwerb und der Abgabe von Blutzubereitungen, Sera aus menschlichem Blut, Gewebe und Hämophilie-AM.
Aus welchem Grund ist es bei diesen AM wichtig, auch das Geburtsdatum des Patienten zu dokumentieren? Bei anderen Dokumentationen (z.B. Erwerb und Abgabe teratogene AM, Import-AM, etc.) ist das Geburtsdatum nicht dokumentationspflichtig.
Vielen Dank im Voraus!
Carolin Schwarz
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