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Thema: Kontrahierungszwang bei schwierigen Kunden

  1. #1
    Premium-User
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    Kontrahierungszwang bei schwierigen Kunden

    Guten Tag,

    ich habe eine kurze Frage zum Kontrahierungszwang.
    Angenommen ich habe einen Kunden in der Apotheke, der nicht nur sehr unhöflich ist, sondern auch soweit geht die Angestellten persönlich zu beleidigen. Darf der Kunde (bspw. zeitweise) der Apotheke verwiesen werden oder muss das Rezept um jeden Preis beliefert werden? Was wäre hier eine gute Vorgehensweise?

    Vielen Dank

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo,

    meine Antwort für die Prüfung (und ggf. auch für die Berufspraxis wäre). "Ich würde sagen"...
    1. habe ich einen öffentlich-rechtlichen Versorgungsauftrag. Das heißt, dass ich AUCH SIE mit AM weiter versorgen werde (falls Sie das möchten)
    2. Haben wir hier ein sogenanntes Hausrecht! Das bedeutet, dass ICH entscheide, wer hier rein darf und wer nicht! Keines wegs dulden wir Angriffe auf unsere Mitarbeiter (weder körperlich noch verbal). Wenn Sie das nochmal machen, erteilen wir Ihnen Hausverbot und Sie bekommen Post von unserem Anwalt! Die AM werden in diesem Fall nur noch zugestellt (per Boten).
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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