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Thema: Privatrezept - Teures AM

  1. #1
    Premium-User
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    Privatrezept - Teures AM

    Hallo

    Es gilt ja ein Kontrahierungszwang für verschreibungspflichtige Medikamente gem. §17 ApBetrO.
    Wie geht man vor, wenn der Kunde bei einem sehr teuren AM auf einem Privatrezept nicht zahlen kann/will?
    Und wie würde man vorgehen, wenn es sich nicht um ein verschreibungspflichtiges AM auf einem Privatrezept handelt? Könnte man eine Abgabe verweigern, wenn der Kunde nicht zahlen möchte, weil §17 ApbetrO hier nicht greift?

    Vielen Dank im Voraus.

  2. #2
    Hallo Frau Kayumi,
    Ihre Frage wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach diskutiert. Der Apotheker befindet sich in solchen Situationen in einer Zwickmühle.

    Ein Verstoß gegen den Kontrahierungszwang wird letztendlich wohl als Verstoß gegen die berufsrechtlichen Bestimmungen zu werten sein. Daher würde ich Ihnen in diesem Fall anraten, Kontakt zu Ihrer Kammer (Rechtsabteilung) zu suchen, um sich entsprechend beraten zu lassen.

    Beste Grüße
    Hans-Ulrich Thielmann

  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Hallo zusammen,

    das sehe ich so wie Herr Thielmann. Es besteht hier ganz klar eine Abgabeverpflichtung (nicht direkt zahlen können gehört nicht zu den Ausnahmen wie Bedenken, Nichtlesbarkeit oder Irrtum!). Daher gibt es hier zwei Dinge die man wie immer im Kopf erstmal trennen muss (Privatrecht/Öff-Recht)
    Vorgehen (offiziell):
    - verwaltungsrechtlicher Versorgungs-Auftrag: abgeben!
    - zivilrechtlicher Zahlungsanspruch duchsetzen: Zahlung spätestens im NAchgang durchsetzen: Rechnung / Mahnung / Inkasso-Verfahren gegen den Kunden
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter. Für eine offizielle Auskunft wenden Sie sich bitte stets an die für Sie zuständige Kammer bzw. Überwachungsbehörde

  4. #4
    Premium-User
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    Vielen Dank für Ihre Antworten!

    Ja, ich habe bei der Rechtsabteilung angefragt. Und es ist genau so, wie Herr Dr. Ravati geschrieben hat, dass nicht direkt zahlen (bzw. eine Hochpreisigkeit) nicht zu den in §17 ApBetrO beschriebenen Ausnahmen gehört.

    Kurz auch zu meiner anderen Frage, die noch beantwortet wurde: Es wird in §17 ApBetrO von einer "Verschreibung" gesprochen. Also es ist egal, ob Privatrezept, gesetzliches Rezept, oder ob auf dem Rezept verschreibungspflichte AM oder freiverkäufliche stehen.

    Dieses Thema wird tatsächlich kontrovers diskutiert. Es gibt derzeit auch noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung.
    Geändert von Mirjam Kayumi (19.10.2021 um 16:03 Uhr)

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