Ergebnis 1 bis 3 von 3

Thema: Biozide in der Apotheke

  1. #1
    Premium-User
    Registriert seit
    24.12.2017
    Beiträge
    1

    Biozide in der Apotheke

    Zum Thema Biozide in der Apotheke den Überblick zu behalten, finde ich etwas schwierig und mir tun sich da ein paar Fragen auf: sehe ich das richtig, dass man manche Insektizide, wie Repellentien, "einfach so" in der Apotheke abgeben darf? Den Sachkundenachweis hat man hier ja durch das Studium als Apotheker (auch wenn man in Zukunft offensichtlich Fortbildungen besuchen muss, um sachkundig zu bleiben).
    Aber wie sieht es mit Pflanzenschutzmitteln aus? Ich habe gelesen, dass man hier für den Sachkundenachweis erst einen Test bestehen muss und dann den Nachweis von der zuständigen Behörde beantragen kann, auch wieder mit Fortbildungen etc. Genügt hier also das Studium der Pharmazie bzw. die Approbation allein nicht mehr, um sachkundig zu sein?

    Vielen Dank!
    Lena

  2. #2
    Moderator und Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Oliver Scholle
    Registriert seit
    15.12.2010
    Beiträge
    444
    Hallo,

    ich habe den Post in "Recht" verschoben, da ich es thematisch dort einordnen würde.

    VG
    Oliver Scholle
    Ihr Moderator und Experte im Forum Pharmazeutische Praxis
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechts- empfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
    Registriert seit
    04.12.2015
    Ort
    Bonn
    Beiträge
    299
    Hallo Frau Aschenbrenner.

    Apotheker und Angehörige des pharmazeutischen Personals haben mit ihrer Ausbildung die umfassende Sachkunde erworben, die neben dem Chemikalienrecht auch das Pflanzenschutz- und das Biozidrecht umfasst (Repellentien (z.B. Anti Brumm®, WEPA mosquito®, fallen in die Gruppe der Biozide).

    Hier sagt der Gesetzgeber also, dass Chemikalien, Pflanzenschutzmittel und Biozide, was die Sachkunde angeht, alles „im selben Topf“ ist.

    Apotheker und Angehörige des pharmazeutischen Personals (Apotheker, Apothekerassistent, Pharmazieingenieur, PTA, Apothekenassistent) sind aufgrund ihrer Ausbildung umfassend sachkundig gemäß § 11 Abs. 1 ChemVerbotsV, müssen jedoch entsprechend der Neuregelung den Nachweis der Sachkunde regelmäßig erneuern, entweder

    nach 3 Jahren durch eine halbtätige Fortbildung (4 Stunden) oder
    nach 6 Jahren durch eine eintägige Fortbildung (8 Stunden).

    Die erworbene Sachkunde kann nur aufrecht erhalten werden, wenn eine der Art der Sachkunde mindestens entsprechende Fortbildungsveranstaltung z.B. einer Apothekerkammer besucht wird.

    Was bei der Abgabe beachtet werden muss, ist teilweise recht komplex. Daher darf ich an dieser Stelle auf die sehr gute ABDA Homepage verweisen, die dort alle notwendigen Informationen bereit stellt.

    https://www.abda.de/fuer-apotheker/a...n-chemikalien/

    Beste Grüße.
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
    Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •