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Thema: Defektur taxieren

  1. #1
    Premium-User
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    Ulm
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    15

    Defektur taxieren

    Hallo,

    ich stelle das erste mal eine Defektur in der Apotheke her und wir müssen diese taxieren. Da ich aber die Packungen einzeln abgebe, kann ich ja jedes Mal den Festzuschlag taxieren? Oder sehe ich das Falsch?
    Oder taxiert man das auch ein Ganzen und teilt das dann?

    Leider finde ich dazu nichts in der AMPreisV.

    LG

  2. #2
    Hallo Frau Franzén,
    vielen Dank für Ihre Frage hier im Forum. Bei Defekturen handelt es sich ja um im Voraus hergestellte Zubereitungen, die im Vorfeld nachweislich häufig in der Apotheke auf ärztliche Verordnung hergestellt wurden. Das Arzneimittelgesetz stuft Defekturen als Fertigarzneimittel ein, somit sind sie nicht wie Rezepturen entsprechend der Apothekenbetriebsordnung, sondern nach den Vorgaben von § 10 Arzneimittelgesetz zu kennzeichnen. Allerdings bedarf es für Defekturarzneimittel keiner Zulassung, wenn sie zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind und entsprechend der Hunderterregel angefertigt werden. Die Preisberechnung von Defekturen erfolgt analog der von Rezepturen nach den Vorgaben der Arzneimittelpreisverordnung, sofern es sich um eine Abgabe zu Lasten der GKV handelt. Auch hier ist § 4 (unverarbeitete Abgabe) oder § 5 (Zubereitungen aus Stoffen) der AmPreisV anzuwenden. Und wie Sie richtig schreiben, ist hier für jede abgegebene Packung der Festzuschlag anzusetzen. VG
    Viele Grüße

    Ulrich Brunner,
    Apotheker, Geschäftsführer pharma4u

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