Hallo
Wir wurden von der zuständigen Behörde abgemahnt.
Nach deren Auffassung handelt es sich bei der Angabe zb: morgens und abends 10mg, gem. schriftl. Anw.
um eine doppelte Dosierungsangabe und sei somit unzulässig. In der BtmVV steht "Angabe einzel und tagesdosierung ODER vermerk auf schriftliche Anweisung. Ist dieses ODER juristisch gleichbedeutend wie" entweder oder"?
Der normale Menschenverstand würde ja sagen, 1-0-1, so wie es in der Anweisung steht.
Da zumindest in unserer Stadt 8 von 10 Rezepten so geschrieben sind, stehen wir vor dem Problem die Patienten zurück zum Arzt zu schicken oder noch jemanden einzustellen der sich um die Nachbearbeitung kümmert.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
Ist das rechtlich okay? Die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln wird dadurch schließlich behindert.
Oder haben wir nur einen eigentümlichen Sachbearbeiter erwischt?

LG