Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: Btm Rezept doppelte Dosierungsanweisung

  1. #1
    Premium-User Avatar von André Pour Esmailiyeh
    Registriert seit
    16.02.2011
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    21

    Btm Rezept doppelte Dosierungsanweisung

    Hallo
    Wir wurden von der zuständigen Behörde abgemahnt.
    Nach deren Auffassung handelt es sich bei der Angabe zb: morgens und abends 10mg, gem. schriftl. Anw.
    um eine doppelte Dosierungsangabe und sei somit unzulässig. In der BtmVV steht "Angabe einzel und tagesdosierung ODER vermerk auf schriftliche Anweisung. Ist dieses ODER juristisch gleichbedeutend wie" entweder oder"?
    Der normale Menschenverstand würde ja sagen, 1-0-1, so wie es in der Anweisung steht.
    Da zumindest in unserer Stadt 8 von 10 Rezepten so geschrieben sind, stehen wir vor dem Problem die Patienten zurück zum Arzt zu schicken oder noch jemanden einzustellen der sich um die Nachbearbeitung kümmert.
    Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
    Ist das rechtlich okay? Die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln wird dadurch schließlich behindert.
    Oder haben wir nur einen eigentümlichen Sachbearbeiter erwischt?

    LG

  2. #2
    Hallo,

    ich denke mal, da kann man unterschiedlicher Auffassung sein.
    Fragen Sie doch mal beim BfArM (Bundesopiumstelle) tel. nach. Die geben meist sehr schnell Auskunft.

    Beste Grüße

    H.-U. Thielmann

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •