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Thema: Stichwort Technische Anlage - neu ab 01.07.2021

  1. #1
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    Stichwort Technische Anlage - neu ab 01.07.2021

    Hallo zusammen!
    Zum 01.07.2021 müssen nun Cannabiszubereitungen mit einem Hashcode abgerechnet werden - soweit alles okay. Für Substitution gilt das erst ab Dezember, aber es haben wohl (fast) alle Softwarehäuser die SonderPZNs schon eliminert (und zwar zum Teil schon VOR dem 01.07.2021), ohne dass eine funktionierende Alternative existiert....wie macht Ihr das nun mit der Bedruckung der letzten Rezepte vom Juni und dann der neuen Verordnungen??? awinte Prokas kann es noch nicht, Pharmatechnik wohl schon....
    Danke!!

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo Frau Pflug,

    der Hintergrund dafür ist, dass die Krankenkassen ab dem 01.07. für alle Cannabisrezepturen und Substitutionen, die Fertigarzneimittelmengen bzw. -teilpackungen enthalten, Zusatzdaten über die tatsächlich verwendeten Artikel (PZN) fordern. Daher wurde die technische Anlage zur Datenübermittlung angepasst. Die übrigen Rezepturen betrifft dies genauso, allerdings ist hier als Gültigkeit fürs Papierrezept der 01.12.21.
    Dass Softwarehäuser die Sonder-PZN "eliminiert" haben, glaube ich nicht, denn die werden ja weiterhin aufs Rezept gedruckt, nur jetzt eben mit zusätzlichem Hash-Code.
    Was allerdings nicht mehr geht, ist dass sie einfach die Sonder-PZN auswählen, mit Preis versehen und abrechnen. Dies wird zu Retaxationen führen, weil die Zusatzdaten fehlen.
    Ich kann jetzt nur für Pharmatechnik reden:
    Hier sind sowohl Cannabisrezepturen als auch Substitution ab heute mit Zusatzdaten abrechenbar. Dazu wurden umfangreiche Anpassungen gemacht.

    Sollte ein Softwarehaus noch nicht ab heute die Änderungen aktiv haben, sollten sie dort nachfragen, ab wann sie die Änderungen bekommen und müssten dann mit ihrem LAV klären, wie sie am besten vorgehen.
    Da allerdings über den neuen Hash-Code bei der Substitution auch das Abgabedatum der einzelnen Abgaben (z.B. bei Sichtbezug) verschlüsselt wird und bei Cannabis das Herstellungsdatum, sollte es auch kein Problem sein, das Vorlagedatum des Rezeptes zu vermerken und das Rezept später abzurechnen.
    Aber wie gesagt, fragen sie dazu nochmal den LAV.

    Mit freundlichen Grüßen
    Elke Schröder
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  3. #3
    Premium-User
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    Danke für die Antwort - ab 01.07. müssen nur Cannabisrezepturen mit Hashcode "geliefert" werden....für Substitution - egal ob aus FAM oder Defektur - gilt ein Übergang bis Ende 2021 :
    Z-Datensätze für Rezepturen nach den Anlagen 4 und 5 zur Hilfstaxe („Substitutionsarzneimittel“) sind für Papierrezepte bis zum Abrechnungsmonat Dezember 2021 nicht zwingend zu liefern, können vorher aber bereits geliefert werden.

    Problem ist tatsächlich, dass unser Softwarehaus
    1. schon eine Woche zu früh auf Hashcode umgestellt hat, unser Rechenzentrum aber erst ab 1. Juli den Hashcode abrechnet..die "alte" Variante ist einfach weg.....also liegen hier nun unbedruckte Rezepte von Juni und waren auf eine Lösung...
    2. KEINE Lösung für die Abfüllung aus der Defektur hat - nur aus Fertigarzneimitteln...andere Softwarehäuser haben das gelöst...

  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    Hallo Frau Pflug,

    Z-Datensätze für Rezepturen nach den Anlagen 4 und 5 zur Hilfstaxe („Substitutionsarzneimittel“) sind für Papierrezepte bis zum Abrechnungsmonat Dezember 2021 nicht zwingend zu liefern, können vorher aber bereits geliefert werden.
    Unter Anlage 4 und 5 fallen ja nur Methadon und L-Polamidon, welches in der Regel Rezepturen sind.
    Für die Anlage 6 und 7, welche auch Substitutionsarzneimittel sind (Buprenorphin, Bupr./Naloxon) gilt der Stichtag 01.07.21.

    MfG
    Elke Schröder
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