Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage bzgl. der Einordnung der Covid Antigentests in die Klassifizierung der in-vitro-Diagnostika:
Die Selbsttests fallen in die IVD für Eigenanwendung, also Konformitätsbewertungsverfahren durch benannte Stelle verpflichtend, doch stimmt es wirklich, wie auf manchen Internetseiten zu finden, dass die Tests durch Fachpersonal durchgeführt, nur unter die sonstigen IVD zählen? Dann wäre ja hier nicht mal eine CE Kennzeichnung durch benannte Stelle notwendig…
Meine zweite Frage bezieht sich auf die Akkreditierung von benannten Stellen. Habe ich es richtig verstanden, dass durch die MDR diese nun nur noch über die EU-Kommission verläuft? Dann würden jedoch bei der ZLG und ZLS riesige Aufgabenbereiche wegfallen…?
Viele Grüße
Christina Meinert
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