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Thema: Notdienst mit kleinen Kindern

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  1. #1
    Premium-User
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    Notdienst mit kleinen Kindern

    Hallo,

    Ich habe nach meiner Elternzeit meinen Arbeitgeber gewechselt. Beim Vorstellungsgespräch meinte mein Chef, dass ich mit kleinen Kindern keine Notdienst leisten muss. Ich war darüber sehr erstaunt. Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage? Kurze Zeit später sollte ich dann doch die Notdienste machen.

    Kerstin Berthold

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    Hallo Frau Berthold,

    laut Mutterschutzgesetz darf eine schwangere oder stillende Frau grundsätzlich nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigt werden.
    Seit 2018 gibt es jedoch die Möglichkeit, auf Antrag, bei der Aufsichtsbehörde eine Sondergenehmigung zu erhalten, um zu erwirken, dass die schwangere/stillende Frau bis 22.00 Uhr beschäftigt werden darf. Zur Beantragung bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung der Frau. Im Übrigen setzt die Sondergenehmigung voraus, dass die Frau nicht allein im Betrieb tätig ist, sondern ein weiterer Arbeitnehmer zugegen ist, sodass im Notfall die schwangere / stillende Frau jederzeit ihren Arbeitsplatz verlassen oder Hilfe erreichen kann.
    Gleiches gilt bei der Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau im Notdienst an Sonn- und Feiertagen. Auch hier kann auf Antrag bei der Aufsichtsbehörde eine Sondergenehmigung eingeholt werden, wenn die schwangere / stillende Frau die Zustimmung erteilt.

    Sind Sie keine schwangere und/oder stillende Frau, gibt es keine rechtliche Grundlage die besagt, dass Frauen mit Kindern keine Notdienste verrichten dürfen. Der Arbeitgeber ist durch seine Sorgfaltspflicht jedoch dazu verpflichtet, auf die Bedürfnisse des Arbeitnehmers einzugehen. Es empfiehlt sich im Zweifel immer, nochmal das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen.

    Ich hoffe, wir konnten Ihnen weiterhelfen

    Martin Hassel
    Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
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