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Thema: Arzneimittelmissbrauch / durch Ärzte

  1. #1
    Premium-User
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    29.01.2011
    Beiträge
    2

    Arzneimittelmissbrauch / durch Ärzte

    Sehr geehrte Kollegen/Innen,
    in der kleinen Landapotheke, in der ich als angestellter Apotheker arbeite, habe ich beobachtet, dass ein Arzt im Ruhestand
    immer mehr Benzodiazepine gekauft hat.
    Man kann sehr schön auf seinem Kundenkonto sehen wie der Verkauf anstieg auf nun besorgniserregende
    25 ml Diazepam, 25 Ampullen Diazepam und das dazugehörige Spritzbesteck und mittlerweile auch 50 Bromazepam
    alle 10 bis 12 Tage !!!
    Zuerst sprach ich mit meiner Chefin mehrmals darüber, da ich keine uneinheitliche Haltung in der Apotheke darüber haben möchte und ich sie nicht übergehen wollte.
    Für mich liegt hier eindeutig eine Arzneimittelsucht und ein -missbrauch vor, da der bestimmungsgemäße Gebrauch nicht mehr gegeben ist.
    Ich habe das Thema bei dem Arzt angesprochen, bei dem schon Sprachstörungen, Gangunsicherheit und eine zittrige, wackelige Hand zu erkennen sind. Angeblich seien die "Medikamente" für seine Frau, die an Depressionen leide ( kein Wunder ?! ) und wohl auch für ihn. Es dauerte leider sehr lange bis ich das erkannte, v.a., weil ich nicht Vollzeit arbeite.
    Da ich es mit meinem Gewissen nicht mehr vereinbaren kann, habe ich die Abgabe verweigert.
    Ich möchte das Thema, dass v.a. Benzodiazepine all zu Sorglos und zu lange jetzt v.a. auf grünem / privatem Rezept aufgeschrieben werden, auch hiermit mal aufrufen.
    Ich bin schon manchmal wütend und traurig darüber wie viele Abhängige es gibt, die wir beliefern !
    Ich gehe davon aus, dass die Apotheke, in der ich arbeite, kein Einzelfall ist.
    Denn in anderen Apotheken, in denen ich gearbeitet habe, konnte ich das regelmäßige Aufschreiben von Benzodiazepinen auch beobachten.
    Meine offene Fragen sind noch :
    Bin ich dazu verpflichtet im Falle des Arztes eine Meldung auch bei der AMK oder der Polizei vorzunehmen ?
    Ab wann ist ein regelmäßiger Gebrauch als Missbrauch anzusehen ( die älteren Herrschaften, die alle 2 bis 4 Wochen ihre Packung Zopiclon oder Zolpidem abholen oder auch durchaus Jüngere ) und die Abgabe zu verweigern, weil ich mich sonst strafbar mache ?
    Vielen Dank für ihre Beiträge,
    Tobias Stellinger

  2. #2
    Hallo Herr Stellinger,

    meiner Meinung nach ist es schwer, die Frage richtig(?) zu beantworten.
    Während meiner Zeit als Amtsapotheker kamen immer mal wieder gleiche oder ähnliche Fragen auf. Es ist klar, dass Sie sich hier in der Zwickmühle sehen.
    Mit der Abgabeverweigerung lagen Sie gem. § 17 Abs. 8 ApBetrO ja richtig.
    Das Gesprächsergebnis mit Ihrer Chefin haben Sie nicht erwähnt. Sie ist ja auch an die Vorschrift gebunden.
    Wenn der Arzt die Apotheke wechselt, geht dort alles von vorne los. Die AMK zu informieren bringt eher wenig, da diese keine unmittelbare Handhabe hat.
    Die Polizei zu kontaktieren, ist aus meiner Sicht ach wenig hilfreich, da eher keine Straftat vorliegt, solange der Kunde nicht z.B. zugedröhnt Auto fährt.
    Auch der Datenschutz kann ein immenses Problem darstellen.

    Mein Tipp: Klären Sie mit Ihrer Chefin das Problem, um danach bei der juristischen Abteilung Ihrer Kammer um Rat zu fragen.

    Gruß und viel Erfolg

    H.-U. Thielmann

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