Hallo Herr Stellinger,

meiner Meinung nach ist es schwer, die Frage richtig(?) zu beantworten.
Während meiner Zeit als Amtsapotheker kamen immer mal wieder gleiche oder ähnliche Fragen auf. Es ist klar, dass Sie sich hier in der Zwickmühle sehen.
Mit der Abgabeverweigerung lagen Sie gem. § 17 Abs. 8 ApBetrO ja richtig.
Das Gesprächsergebnis mit Ihrer Chefin haben Sie nicht erwähnt. Sie ist ja auch an die Vorschrift gebunden.
Wenn der Arzt die Apotheke wechselt, geht dort alles von vorne los. Die AMK zu informieren bringt eher wenig, da diese keine unmittelbare Handhabe hat.
Die Polizei zu kontaktieren, ist aus meiner Sicht ach wenig hilfreich, da eher keine Straftat vorliegt, solange der Kunde nicht z.B. zugedröhnt Auto fährt.
Auch der Datenschutz kann ein immenses Problem darstellen.

Mein Tipp: Klären Sie mit Ihrer Chefin das Problem, um danach bei der juristischen Abteilung Ihrer Kammer um Rat zu fragen.

Gruß und viel Erfolg

H.-U. Thielmann