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Thema: Impfzertifikate

  1. #1
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Impfzertifikate

    Hallo liebe community,

    verstehe ich das richtig, dass ich aus Datenschutzgrüben auch einen Belehrungsbeleg vom Kunden unterschreiben lassen darf?

    Des Weiteren ist es problemlos möglich, dass ich mir einZertifikat in Apotheke A erstellen lassen kann und dann zu Apotheke B gehen kann? Somit wäre dem Betrug wieder Tür und Tor geöffnet?

    Gruß und schönes Wochenede,
    Christoph Stackmann

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
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    Lieber Herr Stackmann,

    ehrlich gesagt, weiß ich noch zu wenig über das Handling der Impfnachweise in den kommenden Wochen, um hier eine Einschätzung für die Apothekengeben zu können.
    Dem Betrug einn "kleinen" Riegel vorschieben ist eine gute Idee. Ich denke, dass die Apotheke hier einen Beitrag leisten kann. Wie der aussieht... we´ll see.. (ganz wird man das sicher nicht verhindern können. Die Apotheke geht aber in ein hohe Saktionsrisiko, wenn sie das vorsätzlich oder fährlässig "falsch" macht!!!)

    Eine Möglichkeit, in der Apotheke nicht zu sehr mit Datensammlung, Überprüfung und Eintragung überfordert zu sein, ist, dass der Patient vorher einen Termin macht! So wie für einen Corona-Schnelltest. Bewährt haben sich dabei die Apps/Software der einschlägigen Hersteller (auch pharma4u bietet ja mit apotermin etwas an: www.apotermin.online ). Ich hoffe, dass hier die Kopplung / Anbindung mit dem DAV-Portal in einfacher Weise gelingt. Das ist (Stand heute) über eine einfache Schnittstelle noch nicht möglich)
    Weiteres zu Ihrem Impuls werde ich in der jetzt kommenden Wo. gern ergänzen, wenn ich mehr weiß.. ;-)

    PS: immerhin kann man mit der neuen Handlungshilfe (Stand 11.06.2021) erstmal anfangen:
    https://www.abda.de/index.php?eID=du...7bd95dab8c841e
    Geändert von Dr. Alexander Ravati (13.06.2021 um 21:25 Uhr)
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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  3. #3
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    Hallo zusammen,

    als DEKRA zertifizierte "Fachkraft für Datenschutz" sehe ich das, Stand heute, folgendermaßen:

    Mangels Rechtsgrundlage und Notwendigkeit ist es nicht erforderlich, dass Apotheken personenbezogene (Gesundheits-) Daten im Rahmen der Erstellung von Impfnachweisen dauerhaft speichern. So sieht auch § 10 Absatz 2 Satz 2 Coronavirus-Impfverordnung vor, dass die im Rahmen der Abrechnung übermittelten Daten keinen Bezug zu der Person aufweisen dürfen, für die der Impfnachweis ausgestellt wurde.
    Ferner soll über das vom DAV bereitgestellte Portal auch ersichtlich sein, wie viele Zertifikate welche Apotheke tatsächlich ausgestellt hat.

    Aus datenschutzrechtlicher Sicht sollte das Prozedere so datensparsam wie möglich durchgeführt werden. Dabei muss beachtet werden, dass nur diejenigen Daten von der Apotheke erhoben werden dürfen, die auch tatsächlich erforderlich sind, um das Zertifikat zu erstellen. Derzeit sehe ich keinen Raum dafür, dass Apotheken Kopien von Impfpässen, Personalausweisen oder vergleichbaren Unterlagen zum Zweck der Abrechnungsdokumentation anfertigen. Ebenso ergibt sich nach meiner Auffassung auch kein Spielraum, im Hinblick auf eine personenbezogene Auflistung aller durchgeführten Zertifikatserstellungen oder eine vergleichbare Dokumentation. Auch hier sehe ich keinen Raum, Daten zu erfassen und vom Kunden unterschreiben zu lassen, so wie bei den von Herrn Stackmann angesprochenen Belehrungen. Da es sich zudem um Gesundheitsdaten handelt, sollten Apotheken von einem unverschlüsselten E- Mail-Versand der Impfnachweise absehen. Soweit es der Ablauf zulässt, empfiehlt sich eine sofortige Bearbeitung der Zertifikatserstellung, damit sich das Risiko etwaiger Verwechslungen im Nachhinein, etwa aufgrund einer Namensgleichheit, minimiert. Zudem sollte sichergestellt werden, dass die Vertraulichkeit im Rahmen der Zertifikatserstellung hinreichend gewahrt bleibt.

    Beste Grüße.
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
    Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
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  4. #4
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Danke erstmal für das Feedback. Nun muss nur noch die Software mitspielen ;-)

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