Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: Bayotensin Phiolen a.H.

  1. #1
    Premium-User
    Registriert seit
    22.03.2011
    Beiträge
    3

    Bayotensin Phiolen a.H.

    Bayer nimmt Bayotensin Phiolen (nitrendipin) außer Handel. Nifedipin und Nitrendipin werden bei der hypertensiven Krise nicht mehr empfholen wegen der Gefahr einer Reflextachykardie. Nitrospray ist nur im off-label use möglich. Gibt es eine andere orale Möglichkeit der Therapie bzw. mit welchem Wirkstoff soll der Notarzt/Rettungsdienst idealerweise therapieren?

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
    Registriert seit
    15.12.2010
    Ort
    Augsburg
    Beiträge
    1.327
    Liebe Frau Gürtner,

    immerhin gibt es für die Label-Applikation p.o. als Alternative ja noch das Nifedipin in Tropfenform (z.B. ratiopharm). Die Gefahr der Reflextachykardie lässt sich (unter Beachtung der Gegenanzeigen "instabile AP" "akuter MI") recht gut mit gleichzeitiger Verabreichung von Betablockern kompensieren.
    Ansonsten bleibt nur eine parenterale Gabe anderer AM oder die Offlabel-Gabe (z.B. p.o. mit GTN).


    PS
    Unabhängig von der regulatorischen Freigabe zur Anwendung (labe / off-label) weise ich nochmals auf den phamakologischen Hintergrund hin:
    - Alle reinen Vasoldilatanzien führen potenziell zu einer Reflextachykardie! Dazu zählen neben den DHP auch GTN, alpha-Blocker, Dihydralazin oder Nitroprussid und Minoxidil
    - Eher zu einer Frequenz-Senkung führen Betablocker, non-DHP-CA (wie Verapamil) oder Ivabradin (nur gering RR-senkend)
    - im Notfall kann man auch an Inodilatoren denken (die vasodilatierend und positiv inotrop, aber eben zumeist auch pos. chronotrop und ggf. bathmotrop wirken) wie Levosimendan, PDE-3-Hemmer oder Dobutamin, was nicht gerade ohne Risiko ist!
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter. Für eine offizielle Auskunft wenden Sie sich bitte stets an die für Sie zuständige Kammer bzw. Überwachungsbehörde

  3. #3
    Premium-User
    Registriert seit
    14.05.2014
    Beiträge
    3
    Sehr geehrter Herr Dr. Ravati,

    in der ESC Pocket Guideline für das Management der arteriellen Hypertonie steht auf Seite 51 im Kapitel 7 (Hypertensive Notfälle) im Kleingedruckten: "Nicht empfohlen werden die sublinguale Applikation unretardierter Kalziumkanalblocker (wie z. B. Nifedipin) in Form von Tropfen, Spray, Phiolen o.a. wegen der nachweislich schlechten Steuerbarkeit, der massiven Sympathikusaktivierung und der Gefahr eines zu raschen und vor allem unkontrollierbaren Blutdruckabfalls mit der Folge zerebraler und kardialer Ischämien"

    Mir geht es jetzt nicht um den Rettungsdienst, sondern um die "normalen" Patient:innen in ambulanter Versorgung. Ich stelle fest, dass einige von Ihnen zur Senkung akuter hoher RR-Spitzen (meist symptomatisch, die Leute fühlen sich unwohl) Nifedipin Tropfen als Bedarfsmedikation verordnet bekommen dieses selbstständig anwenden. Ihre o.g. Antwort verstehe ich so, dass bzgl. der Anwendung von kurzwirksamem Nifedipin bei gleichzeitiger Anwendung von ß-Blockern das Risiko tolerabel ist. Oder sollte die Anwendung von Nifedipin aufgrund der Anmerkung in der Leitlinie tortzdem nicht erfolgen? Welche Alternativen gibt es dann hierfür?

  4. #4
    Kompetenz-Manager Avatar von Dr. Alexander Ravati
    Registriert seit
    15.12.2010
    Ort
    Augsburg
    Beiträge
    1.327
    Hallo Herr Guggemoos,

    das haben Sie richtig dargestellt. Die Aussagen in der LL machen klar, dass die Anwendung nicht unreflklektiert praktiziert werden sollte.
    Der Sachverhalt ist hier also ausreichend dargestellt. Fehlt nur noch das Fazit!
    Meines wäre:
    1. niedrig dosieren! "Die Dosis macht das Gift"
    2. GTN-Spray bevorzugen (trotz off-label) - Führt zwar auch zu Reflextachykardie, nicht jedoch zum kardialen Steal-Phänomenen und ist im Vergleich in der Wirkung besser steuerbar!
    Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,

    Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter. Für eine offizielle Auskunft wenden Sie sich bitte stets an die für Sie zuständige Kammer bzw. Überwachungsbehörde

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •