Guten Tag,
ich hätte eine Frage zu Prüfzertifikaten von Ausgangsstoffen z.B. Clotrimazol von Caelo. Wer darf dieses Prüfzertifikat ausstellen? Es ist wohl im AMG zu finden, allerdings habe ich es bis jetzt nicht gefunden bzw. bin mir nicht ganz sicher, ob es dir korrekte Stelle ist:
Könnte es sein, dass eventuell §68 Abs 3f gemeint ist, dass das GMP-Zertifikat von GMP-Inspektoren von den jeweiligen Überwachungsbehörden ausgestellt wird innerhalb von 90 Tagen, wenn die GMP- und GDP- Grundsätze und Leitlinien eingehalten werden.
Wenn ich mir so ein Prüfzertifikat anschaue, steht eben der Leiter der Qualitätskontrolle drauf.
Allerdings gibt doch die Sachkundige Person das ganze frei. Könnten Sie mir helfen. Ich bin mir unsicher ob hier die richtige Antwort Leiter der Qualitätskontrolle ist oder QP? Oder ob doch was anderes gemeint ist.
Eine zweite Frage hab ich noch das Zentrallaboratorium gibt Apothekern Sicherheit und überprüft, dass diese §6 der ApBetrO entsprechen durch regelmäßige Kontrolle von Prüfzertifikaten und Vergabe des ZL-Prüfzeichens.
Nun ist auch hier meine Frage: Was für eine Funktion/Beruf muss man haben, um dieses ZL-Prüfzeichen zu vergeben.
Vielen, lieben Dank im Voraus.
Liebe Grüße
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