Was muss ich beachten, wenn ich beispielsweise den Roche Corona Schnelltest für Fachpersonal für den vorderen Nasenabstrich oder auch Spucktests für Fachpersonal an Arbeitgeber abgeben möchte?
Was muss ich beachten, wenn ich beispielsweise den Roche Corona Schnelltest für Fachpersonal für den vorderen Nasenabstrich oder auch Spucktests für Fachpersonal an Arbeitgeber abgeben möchte?
Hallo,
wenn Sie davon uasgehen, dass er die "Profitests" für Fachkreise zum Einsatz in seiner Firma an seinen Mitarbeitern testen möchte, dann muss er die TestV beachten, da hier ein gewerblichs Betreiben von MP vorliegt.
Dazu gehört u.a., dass die testdurchführenden Mitarbeiter gem. § 4 MPBetreibV ausreichend und ordnungsgemäß geschult und eingewiesen sind.
Beste Grüße, Ihr Dr. Alexander Ravati,
Apotheker, Ihr Experte im Forum Spezielle Rechtsgebiete und Pharmazie
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