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Thema: Taxieren von Rezepturen

  1. #1
    Premium-User Avatar von Andrea Merseburg
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    Frage Taxieren von Rezepturen

    Hallo,

    ab jetzt bin ich in der Apotheke fürs Taxieren zuständig. Nun habe ich schon mal 3 kleine Fragen.
    Ich weiß, dass man für Rezepturen auf Rezept, nur die Preise der Hilfstaxe benutzt.
    Wir stellen häufig Rezepturen mit 300g Basiscreme her. In der Hilfstaxe wird Basiscreme mit 250g angezeigt. Sollte ich diesen Preis nehmen, oder von 1kg Preis, wie wir es bestellen.
    Was mache ich, wenn ich die Substanzen nicht in der Hilfstaxe finde? In unseren Rezepturen wird oft Glycerol 85% gewünscht. In der Hilfstaxe finde ich es nicht, muss ich jetzt Glycerin aus der Hilfstaxe nehmen, darf ich von unseren 250g Glycerol 85% den Preis nehmen, oder den Preis von 1l Glycerol 85%.
    Die Anionische Hydrophile Creme mit Propylenglycol von Caelo ist auch nicht in der Hilfstaxe, da habe ich ja keine andere Alternativen und taxiere diese.



    Vielleicht kann mir jemand helfen.

    Viele Grüße
    Andrea Merseburg

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Elke Schröder
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    322
    Hallo Frau Merseburg,

    sie haben sich im Prinzip schon viele Fragen selber beantwortet.
    Die Hilfstaxe ist ein Medium, über das vereinbarte Preise für bestimmte Stoffe und Gefäße abgebildet werden. Alle Stoffe, die sie in der Hilfstaxe finden, sind nach den dort festgelegten Preisen abzurechnen.
    Wenn sie Basiscreme in einer Rezeptur verwenden, ist für diese der vereinbarte Basispreis relevant, den sie auf ihre verwendete Menge umrechnen.
    Wenn sie Substanzen verwenden, die nicht in der Hilfstaxe vereinbart sind, dürfen den tatsächlichen EK des bestellten Artikels als Basis hernehmen. Auch hier ist dann (zumindest aus Krankenkassensicht) auf die verwendete Menge umzurechnen. Natürlich sind sie auch bei Rezepturen an das Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden.
    Übrigens: wenn sie in die Hilfstaxe schauen, sehen sie dort zu den Bezeichnungen auch immer die Synonyme, also auch bei Glycerinum steht "Glycerol 85%", somit ist dieser Basispreis zu verwenden....

    Viele Grüße
    Elke Schröder
    Ihre Expertin im Forum Richtig Taxieren
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  3. #3
    Premium-User Avatar von Andrea Merseburg
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    Vielen Dank Frau Schröder und eine schöne Woche wünsche ich Ihnen,

    Es grüßt herzlichst
    A. Merseburg

  4. #4
    Premium-User
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    3
    Hallo,

    Auf einem Rezept ist die Grundlage Ung. emuls. Aq. N SR vereinbart.
    Ich finde keine Vereinbarung mehr in der Hilfstaxe zu dieser.
    Mein Rezepturprogramm bietet mir automatisch die Alternative Ung. emuls Aq. nonionicum
    Diese steht jedoch für die Nichtionisch hydrophile Creme DAB.
    Was wäre Ihre Empfehlung?
    Verwende ich nun den tatsächlichen Artikel aus dem Artikelstamm?

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