Hallo Frau Merseburg,

sie haben sich im Prinzip schon viele Fragen selber beantwortet.
Die Hilfstaxe ist ein Medium, über das vereinbarte Preise für bestimmte Stoffe und Gefäße abgebildet werden. Alle Stoffe, die sie in der Hilfstaxe finden, sind nach den dort festgelegten Preisen abzurechnen.
Wenn sie Basiscreme in einer Rezeptur verwenden, ist für diese der vereinbarte Basispreis relevant, den sie auf ihre verwendete Menge umrechnen.
Wenn sie Substanzen verwenden, die nicht in der Hilfstaxe vereinbart sind, dürfen den tatsächlichen EK des bestellten Artikels als Basis hernehmen. Auch hier ist dann (zumindest aus Krankenkassensicht) auf die verwendete Menge umzurechnen. Natürlich sind sie auch bei Rezepturen an das Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden.
Übrigens: wenn sie in die Hilfstaxe schauen, sehen sie dort zu den Bezeichnungen auch immer die Synonyme, also auch bei Glycerinum steht "Glycerol 85%", somit ist dieser Basispreis zu verwenden....

Viele Grüße
Elke Schröder