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Thema: Notdienstvergütung

  1. #1
    Premium-User
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    Stundenkonto

    Hallo!

    Ist es ok die Urlaubstage auf Stunden umzurechnen?
    Scheint mir gerechter zu sein bei Teilzeitarbeit.

    LG!
    Geändert von sandra (20.02.2021 um 00:25 Uhr)

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Martin Hassel
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    Hallo,

    vielen Dank für ihre arbeitsrechtliche Anfrage zur Umrechnung von Urlaubstagen in Stunden.

    Die Höhe des Urlaubsanspruchs bemisst sich an den Arbeitstagen in der Woche. Nur wenn an weniger Tagen gearbeitet wird, verringert sich dementsprechend der Urlaubsanspruch bei einer Teilzeitbeschäftigung.

    Denn dem Bundesurlaubsgesetz zufolge richtet sich die Höhe des Anspruchs auf Urlaub nach den Tagen, an denen in der Woche gearbeitet wird. Es geht von einer Sechs-Tage-Woche aus und sieht dabei einen jährlichen Mindesturlaub
    von 24 Werktagen vor (§ 3 Absatz 1 BUrlG). Bei fünf Arbeitstagen würde er entsprechend 20 Tage Urlaub betragen.

    Für den Urlaubsanspruch bei Teilzeit bedeutet dies: Arbeitet der Arbeitnehmer zum Beispiel an fünf Tagen in der Woche, dafür aber weniger Stunden, stehen Ihnen auch als Arbeitnehmer in Teilzeit die gleichen Urlaubstage zu, wie es bei einem Vollzeitmitarbeiter der Fall wäre.
    Die letztendlich geleisteten Stunden sind unerheblich – es geht lediglich um die Tage, an denen gearbeitet wird.

    Zur Berechnung der Urlaubstage bei Teilzeit können Sie folgende Formel verwenden: Urlaubstage pro Jahr / Wochenarbeitstage x tatsächliche Arbeitstage in der Woche = Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeit.

    Der deutsche Gesetzgeber sieht somit eine Umrechnung von Tagen in Stunden grundsätzlich nicht vor. Daher ist eine Umrechnung in Stunden unzulässig und es gibt hierfür keine gesetzeskonforme Umrechnungsformel.

    Sollte es zu einem gerichtlichen Rechtsstreit kommen, wird die Umrechnung vom Gericht voraussichtlich nicht anerkannt und dem Arbeitnehmer wird ggf. der volle Anspruch, der nicht in vollen Tagen gewährt oder genommen wurde, zugesprochen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Martin Hassel
    Ihr Experte im Forum Arbeitsrecht
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