Liebe community,

viellelicht ist diese Frage nicht direkt apotheken-relevant, vielleicht doch.

Gesetzt den Fall ich gründe eine GbR oder OHG und einer der Gesellschafter verkündet unter Zeugen seinen Rückzug aus dieser (bei ins gesamt drei Gesellschaftern).

Ist dieser Gesellschafter ab diesem Moment dann noch "Teil der Gesellschaft"? Kann er also noch Aktiv oder passiv an Gesellschafterversammlungen teilnehmen?
Für mein Verständnis: Nein. Der Gesellschafter sieht das anders. Es handelt sich in diesem Fall nicht um eine Apotheke.

Danke schonmal im Voraus,

Christoph Stackmann