Ergebnis 1 bis 2 von 2

Thema: Btm und A

  1. #1
    Premium-User
    Registriert seit
    30.01.2011
    Beiträge
    48

    Btm und A

    Hallo!

    Ich habe eine Frage, da ich etwas über eine Null-Retax gelesen habe.
    Es wurden innerhalb von 30 Tagen zweimal Dronabinol-Tropfen abgeben.

    Beim zweiten Rezept wurde die Höchstmenge überschritten, jedoch das Rezept nicht mit einem A gekennzeichnet.
    Das zweite Rezept wurde auf Null retaxiert.

    Ist die Apotheke verpflichtet über Kundenkarte oder Rückfragen bei Arzt oder Patient dies zu überprüfen?

  2. #2
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
    Registriert seit
    19.02.2011
    Ort
    Minden
    Beiträge
    622
    Hallo sandra,

    zu dem Thema ist auf der Site des DAP Interessantes erschienen: https://www.deutschesapothekenportal...ehlende-btm-a/

    Die Grundlagen für BTM und deren Kennzeichnung ist in der BTMVV dargelegt. Siehe §2 BTMVV.
    Also ja, Sie sind dazu verpflichtet. Über die Kundenkarte oder die BTM- Verwaltung ist es ja auch möglich, dieses zu prüfen.
    Leider schreibt der DAP weiter, "So auch im Falle der hier betroffenen Kollegin: Ihr Einspruch mit Beilage der ärztlichen Bestätigungen wurde abgelehnt und auch ihr Apothekerverband sah sich aufgrund der nachträglich beigebrachten ärztlichen Bestätigungen nicht in der Lage, Einspruch einzulegen.".

    Gruß,
    C. Stackmann

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •