Hallo!

Ich habe eine Frage, da ich etwas über eine Null-Retax gelesen habe.
Es wurden innerhalb von 30 Tagen zweimal Dronabinol-Tropfen abgeben.

Beim zweiten Rezept wurde die Höchstmenge überschritten, jedoch das Rezept nicht mit einem A gekennzeichnet.
Das zweite Rezept wurde auf Null retaxiert.

Ist die Apotheke verpflichtet über Kundenkarte oder Rückfragen bei Arzt oder Patient dies zu überprüfen?