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Thema: aus zwei BTM Rezepten eines machen

  1. #1
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    aus zwei BTM Rezepten eines machen

    Moin,

    ich habe hier zwei Rezepte mit je 1x Morphin Ratiopharm 10mg/ml 5x1ml N1.

    Darf ich nach Rücksprache 1x 10x1 ml abgeben?
    Nach meinem Verständnis darf ich ja nach Rücksprache alles ändern. Sollte ich das zweite Rezept als "Beweis" einbehalten oder mit einschicken?

    Danke,
    Christoph Stackmann
    Geändert von Christoph Stackmann (16.02.2021 um 16:29 Uhr)

  2. #2
    Kompetenz-Manager Avatar von Lars Frohn
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    Hallo Herr Stackmann,

    entschuldigen Sie bitte die späte Antwort!
    Nach der BtMVV dürfen folgende Änderungen durch den Apotheker vorgenommen werden: Patientenangaben können durch den Apotheker geändert oder ergänzt werden, wenn der Überbringer der Verschreibung diese Angaben nachweist oder glaubhaft versichert oder die Angaben anderweitig ersichtlich sind.
    Alle weiteren Angaben, die einen für den Abgebenden erkennbaren Irrtum enthalten, unleserlich sind oder den Vorschriften (vgl. § 9 Abs.1 BtMVV) nicht vollständig entsprechen, können vom Apotheker nur nach Rücksprache mit dem verschreibenden Arzt, präzisiert werden. Diese Änderungen und Rücksprachen sind vom Apotheker auf den Teilen I und II und vom Arzt auf Teil III der Verschreibung zu vermerken. Also wenn es ein Irrtum des Arztes ist, können Sie das ändern. Besser wäre sicher ein neues Rezept, vor allem wäre das Retaxsicher. Je genauer Sie das bei sich dokumentieren (mit dem zweiten Rezept) desto besser!

    Beste Grüße.
    Apotheker (u. Dozent der Ravati Seminare im Fach "Spezielle Rechtsgebiete für Apotheker"),
    Ihr Moderator im gesamten Kompetenz-Forum und Experte in den Foren zum Thema Recht,
    Rechtlicher Hinweis: Die hier eingestellten Kommentare geben die persönliche Meinung des Beitragstellers wieder und haben keinerlei rechtsempfehlenden oder rechtsbindenen Charakter.

  3. #3
    Hallo zusammen,
    wenn die Menge des verschriebenen BtM geändert wird, egal von wem, muss der Arzt dies mit seiner Unterschrift bestätigen.

    Viele Grüße Thielmann

  4. #4
    Premium-User Avatar von Christoph Stackmann
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    Danke. Ich schaue mal, was wird....

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