Hallo Herr Thielmann,

das ist tatsächlich der Punkt den Sie ansprechen, den ich abkürzen wollte, damit es nicht zu sehr verwirrt. Aber sie haben vollkommen recht. Die Realität ist eine ganz andere....und langsam kommen wir an den Punkt, wo es zugegeben akademisch wird. Gleichwohl möchte ich gerne Ihre Meinung zu dem Teil hören, den ich "geschlabbert" habe.

Mein Gedanke in Bezug auf die Vertretung war lediglich folgender:

Zwar gilt, dass "der mit der Vertretung beauftragte Apotheker oder Apothekerassistent oder Pharmazieingenieur [...] während der Dauer der Vertretung die Pflichten eines Apothekenleiters [hat]." Damit stimme ich Ihnen zu, dass auch hierzu erforderliche Weisungsrechte dem Vertreter zugesprochen werden müssen. Anderenfalls wäre seiner Vertreterrolle wirkungslos. Doch sind diese der ordnungsgemäßen AM-Versorgung dienenden und nun übergegangenen Pflichten in Bezug auf die PTA im Wesentlichen die fachliche Überwachung und in Bezug auf die Patientin der Versorgungsauftrag (Kontrahierungszwang). Eine Frage der Fachlichkeit hatten wir bereits ausgeschlossen; ebenso die dringende medizinische Notwendigkeit, so dass der Kontrahierungszwang ebenfalls durchbrochen war.
Und das ist relevant, denn die Schutzgüter sind nicht in Gefahr. Was § 2 Abs.7 ApBetrO nun nämlich nicht beschränkt sind die ebenfalls zu berücksichtigenden Rechte des Inhabers. Bereits festgestellt hatten wir, dass der Inhaber nicht nur das Recht hat diese Entscheidung für sich zu treffen, sondern diese auch auf die PTA zu übertragen. Im Ergebnis kann aus dem Pflichtenübergang einer "Nicht-Pflicht" vom Inhaber auf den Vertreter in Ermangelung verletzter übergeordneter Schutzgüter nun keine Möglichkeit erwachsen ein Recht des Inhabers zu durchbrechen.

Das Ganze Spiel dreht sich allerdings sofort, sobald wir Fallvariablen ändern. Sobald der angestellte Apotheker zum Schluss käme, dass die aktuelle Situation eine medizinische Notsituation ist, also Abweichend vom Berliner Fall nicht genügend Versorgungsalternativen zur Verfügung stehen, kann er eine fachliche Anweisung an die PTA geben, die die Anweisung des Inhabers durchbrechen würde.

Bei aller Liebe. Ich hoffe das war keine PTA-Prüfungsfrage :-)